AGB

Incentry GmbH, Salzgasse 2, 5400 Hallein – Juli 2023

Allgemeines
Incentry GmbH, im folgenden kurz Incentry genannt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Mündlich vereinbarte Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bzw. dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie von Incentry schriftlich bestätigt sind. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von Incentry als vom Vertragspartner akzeptiert. Bei den Buchungen von Reiseleistungen arbeitet Incentry mit Reisebüros zusammen.

Vertragsabschluss & Leistungsumfang
Verträge zwischen Incentry und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Incentry zustande. Angebote sind freibleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Incentry und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.  Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urherberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Nutzungsrechte an den Kreativleistungen verbleiben – sofern nicht schriftlich anders vereinbart wird – bei Incentry. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf und zur Weitergabe von Kreativleistungen von Incentry nicht berechtigt. Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Incentry.

Incentry hat das alleinige Verwertungsrecht an ihren Entwürfen, Konzepten, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angeboten, etc. Sie überträgt Nutzungsrechte an diesen Urheberrechten nur in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wird.

Die von Incentry erstellten Arbeiten, Entwürfe, Konzepte, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angeboten, etc dürfen in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Incentry und gegen angemessene zusätzliche Entschädigung für eigene Interessen des Auftraggebers bzw. für Dritte verwendet werden.

Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Incentry zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch Incentry sowie zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtige Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.

Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwalte nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Kunden.

Die Daten des Kunden werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.

Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.

Der Kunde bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 531 15 – 202525, Email: dsb@dsb.gv.at)

Gewährleistung
Die Leistungen von Incentry sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich Incentry schriftlich detailliert anzuzeigen.
Die Gewährleistung der Incentry beschränkt sich nach deren Wahl auf Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch der mangelhaften Leistung gegen eine mangelfreie. Schadenersatzansprüche des Vertragspartner sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Haftung
Incentry verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Unternehmens.

Soweit Incentry im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen Incentry keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

Incentry bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversucherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Preise
Alle Preise verstehen sich rein Netto ohne Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung von Incentry. Incentry ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Incentry sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Incentry in Rechnung gestellt.

Die Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser drei Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, Preiserhöhungen der Hersteller, Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber hat erst dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung 10% der Angebotssumme übersteigt.

Zahlung
Incentry ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.  Darüber hinaus ist Incentry berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss
40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag

Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

Stornobedingungen
Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung bis zur Hälfte der Projektplanungsdauer: 50 % des Agenturhonorars.
Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab der Hälfte der Projektplanungsdauer
bis 14 Tage vor dem Event: 70 % des Agenturhonorars.
Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 14 Tage vor Veranstaltung 100 % des Agenturhonorars.
Bei über Incentry gebuchten Drittleistungen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Die Stornobedingungen der Drittanbieter unterliegen nicht der Inhaltskontrolle von Incentry.

Etwaige Nichtigkeiten in AGB bzw. Stornobedingungen der Drittanbieter haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der AGB von Incentry.

Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand
Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN Kaufrechtes vereinbart. Gerichtsstand ist das für Hallein, Österreich, sachlich und örtlich zuständige Gericht.

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